30.09.2025
Bundesnetzagentur legt Entwürfe zur Festlegung "Marktintegration Speicher und Ladepunkte" (MiSpeL) vor

Ein wichtiger Punkt ist die klare Abgrenzung zwischen Strom aus erneuerbaren Energien und normalem Netzstrom. Damit Betreiber für den „grünen“ Anteil weiterhin Förderungen erhalten, sieht die Festlegung zwei Verfahren vor: eine exakte Berechnung oder eine vereinfachte Pauschallösung, die vor allem für kleine Solaranlagen gedacht ist.
Damit wird es einfacher, Speicher auch dann zu nutzen, wenn viel erneuerbarer Strom im Netz ist, und diesen später – wenn das Angebot knapp ist – wieder ins Netz einzuspeisen. So können Speicher künftig nicht nur den Eigenverbrauch optimieren, sondern auch das Stromnetz stabilisieren und die Energiewende unterstützen. Die Entwürfe sind noch in der Konsultation und können von Interessierten eingesehen und kommentiert werden.
Pessemeldung der Bundesnetzagentur vom 19.09.2025 unter:
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