25.02.2026
Heizungsgesetz 2026: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
atrego GmbH

Das bisherige GEG, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist und eine verpflichtende 65-Prozent-Regel vorsah – also dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen-, soll durch eine deutlich flexiblere, technologieoffene Regelung ersetzt werden.
Was soll sich ändern?
- Wegfall der 65-Prozent-Regel: Die Vorgabe, dass jede neue Heizung einen hohen Anteil erneuerbarer Energien haben muss, entfällt. Stattdessen können Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden.
- Neue „Bio-Quote“: Ab 2029 ist geplant, dass Heizsysteme einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe – etwa Biomethan oder andere grüne Gase – nutzen müssen. Dieser Anteil soll zunächst bei etwa 10 % liegen und in weiteren Schritten bis 2040 erhöht werden.
- Förderung bleibt bestehen: Staatliche Zuschüsse für klimafreundliche Heizungssysteme wie Wärmepumpen sollen bis mindestens 2029 weiter angeboten werden.
- Kommunale Wärmeplanung: Im Reformvorhaben 2026 wird die kommunale Wärmeplanung nicht grundsätzlich gestrichen, aber ihre Rolle als verbindliche Voraussetzung für bestimmte GEG-Vorgaben deutlich abgeschwächt und kleinere Kommunen werden teilweise von der Pflicht ausgenommen.
Was bedeutet das für Gas- und Heizölkunden?
Für Kunden mit Öl- oder Gasheizung bedeutet die Reform vor allem:
- Sie können weiterhin Heizöl- oder Gasheizungen in bestehenden und neuen Gebäuden nutzen, ohne durch eine feste Mindestquote zu neuen Technologien gezwungen zu werden.
- Kunden sollten aber beachten, dass künftig grünere Brennstoffe wie Biomethan oder synthetische Gase an Bedeutung gewinnen – diese könnten langfristig die Anforderungen an konventionelle Heizsysteme beeinflussen.
- Staatliche Fördermittel für klimafreundliche Technik (z. B. Wärmepumpen) bleiben verfügbar und können auch für Hybridlösungen interessant sein.
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